Vorwort und Definitionen
Annex 7 ist einer der kürzesten ICAO-Anhänge und definiert das Klassifizierungs- und Kennzeichnungssystem für zivile Luftfahrzeuge. Wichtige Begriffe: Ein Luftfahrzeug ist jede Maschine, die sich in der Atmosphäre durch Reaktionen der Luft (nicht durch Bodenreaktion) tragen kann. Ein Drehflügler (Rotorcraft) ist ein motorgetriebenes Luftfahrzeug schwerer als Luft, das seinen Auftrieb hauptsächlich aus Rotoren bezieht – also auch dein Helikopter. Annex 7 unterscheidet ausserdem zwischen Luftfahrzeugen leichter als Luft (Ballone, Luftschiffe) und schwerer als Luft (Flugzeuge, Drehflügler, Gleiter). Diese Definitionen wirken pedantisch, sind aber rechtlich relevant, weil sich daraus Zulassungs- und Eintragungsregeln ableiten.
Gemeinsame Zeichen und Eintragungszeichen
Jedes Luftfahrzeug erhält bei der Eintragung eine eindeutige Kombination aus Staatszugehörigkeitszeichen und Eintragungszeichen. Das Staatszugehörigkeitszeichen wird von der ICAO zugewiesen – für die Schweiz ist es HB. Das Eintragungszeichen folgt danach und besteht aus Buchstaben, die das Luftfahrzeug innerhalb des Staates eindeutig identifizieren. Bei Schweizer Helikoptern beginnt der Eintragungsteil typischerweise mit HB-Z… (z. B. HB-ZAB). Das vollständige Kennzeichen muss aussen am Luftfahrzeug angebracht sein: bei Drehflüglern üblicherweise am Rumpf und an der Unterseite. Die Zeichen müssen gut sichtbar, dauerhaft, in einer bestimmten Mindesthöhe und in Kontrastfarbe zum Untergrund ausgeführt sein. Zusätzlich gibt es das Identifikationsschild aus feuerfestem Metall, das am Luftfahrzeug fest angebracht ist und Staat, Hersteller und Eintragungszeichen trägt.
Eintragungsschein und Staatszugehörigkeit des Luftfahrzeugs
Der Certificate of Registration (Eintragungsschein) ist das offizielle Dokument, das die Eintragung im nationalen Luftfahrzeugregister bestätigt – in der Schweiz geführt vom BAZL. Er enthält mindestens: Staatszugehörigkeits- und Eintragungszeichen, Hersteller und Musterbezeichnung, Seriennummer, Name und Anschrift des Halters sowie das Eintragungsdatum. Wichtig: Ein Luftfahrzeug kann nur in einem Staat gleichzeitig eingetragen sein – die Eintragung kann jedoch von einem Staat in einen anderen übertragen werden. Die Staatszugehörigkeit ergibt sich aus dem Eintragungsstaat, nicht aus dem Wohnsitz des Halters oder Piloten. Der Eintragungsschein muss bei jedem Flug an Bord sein und auf Verlangen (z. B. bei BAZL-Kontrollen oder Grenzkontrollen im Ausland) vorgewiesen werden können.
Prüfungsrelevanz
In der BAZL-Theorieprüfung Luftrecht tauchen Fragen zu Annex 7 regelmässig auf – meist zu HB als Schweizer Präfix, zum Pflichtinhalt des Eintragungsscheins, zur Definition Drehflügler/Luftfahrzeug und zur Regel der einmaligen Eintragung. Der Stoff ist überschaubar, aber lohnt sich: Es sind klassische Punktebringer, die du mit FSRS-Wiederholung schnell sicher beherrschst.