Definitionen aus Annex 1
Annex 1 liefert die international gültigen Definitionen, auf denen Part-FCL aufbaut. Begriffe wie Pilot-in-Command, Dual Instruction Time, Solo Flight Time, Cross-Country, Type Rating, Class Rating, Night, Rating oder Licence sind dort einheitlich festgelegt. Wichtig für dich: Flight Time bei Helikoptern wird in Annex 1 definiert als die Zeit vom Moment, in dem sich die Rotorblätter zu drehen beginnen, bis zum endgültigen Stillstand — also nicht ab Skid-up. Pilot-in-Command ist der Pilot, der für die Durchführung und Sicherheit des Fluges verantwortlich ist. Diese Definitionen wirken trocken, sind aber prüfungsrelevant, weil sie im Logbuch und bei Stundennachweisen exakt anzuwenden sind.
Lizenzkategorien und Ratings
Annex 1 unterscheidet zwischen Lizenzen (PPL, CPL, ATPL) und zusätzlichen Berechtigungen (Class-, Type-, Instrument-, Instructor-Ratings). Für Helikopter gibt es keine Class Ratings wie beim Flugzeug, sondern ausschliesslich Type Ratings — jeder Helikoptertyp ist eine eigene Musterberechtigung. Eine PPL(H) ohne Type Rating ist also wertlos; mit der Grundausbildung in der Schweiz erwirbst du in der Regel gleichzeitig das Type Rating auf dem Schulungsmuster (z. B. Robinson R22, Cabri G2 oder Schweizer 300).
Verbindung zu Part-FCL
Part-FCL ist die EASA-Umsetzung von Annex 1 für den europäischen Raum und geht in mehreren Punkten über den ICAO-Mindeststandard hinaus. Mindestalter PPL(H): 17 Jahre. Mindestens 45 Flugstunden Ausbildung, davon mindestens 25 Stunden Dual und 10 Stunden Solo, inklusive eines Solo-Cross-Country-Fluges von mindestens 185 km mit zwei Landungen auf anderen Flugplätzen. Die Lizenz selbst ist unbefristet, aber die Ausübung der Rechte hängt von einem gültigen Type Rating (Verlängerung alle zwei Jahre) und einem gültigen Medical ab.
Verbindung zu Part-MED
Part-MED setzt die medizinischen Anforderungen aus Annex 1 um. Für eine PPL(H) brauchst du mindestens ein Class-2-Medical, ausgestellt durch einen vom BAZL anerkannten AME (Aero-Medical Examiner). Gültigkeit: 5 Jahre bis Alter 40, danach 2 Jahre, ab 50 ein Jahr. Ohne gültiges Medical ruhen sämtliche Lizenzrechte — die Lizenz selbst verfällt jedoch nicht.
Schweizer Besonderheit
Die Schweiz ist EASA-Mitglied und wendet Part-FCL und Part-MED vollumfänglich an. Das BAZL stellt die Lizenz aus, führt Prüfungen durch und überwacht die Flugschulen (ATO/DTO). Eine in Sion oder Grenchen erworbene PPL(H) ist EU-weit gültig und dank Annex 1 international anerkennbar — wobei für längere Tätigkeiten ausserhalb des EASA-Raums oft eine Validation oder Conversion der Lizenz nötig wird.
Prüfungsrelevanz
In der BAZL-Theorieprüfung Luftrecht solltest du Annex-1-Begriffe sicher zuordnen, den Zusammenhang ICAO → EASA → BAZL erklären und die Gültigkeitsdauern von Medicals und Type Ratings kennen. Fragen drehen sich oft um Definitionen (was zählt als Flight Time?), Voraussetzungen für die PPL(H) und um die Konsequenzen eines abgelaufenen Medicals.